Hauptuntersuchung & Abgasuntersuchung

KFZ-Werkstatt Petershausen Dachau

Hauptuntersuchung

Hauptuntersuchung

Bei Ihrem Kfz steht die Hauptuntersuchung (HU) oder die Abgasuntersuchung (AU) an? Wir bereiten Ihr Fahrzeug optimal vor und lassen die Untersuchung in unserer Autowerkstatt durchführen. Bringen Sie Ihr Fahrzeug in unsere Kfz-Werkstatt nach Petershausen, damit wir für Sie alle Anforderungen zuverlässig erledigen können. Selbstverständlich wird ein zertifizierter Gutachter die Prüfung durchführen.

Sorgen vor der nächsten Inspektion oder der Abgasuntersuchung? Mit uns Schnee von gestern. Wir bereiten Ihr Fahrzeug auf die HU und AU vor. Auch die Untersuchung selbst können Sie in unserer Kfz-Werkstatt von staatlich anerkannten Experten durchführen lassen. Allerdings doch gleich viel entspannter, wenn man durch eine gute Vorbereitung das Ergebnis bereits kennt.

Die Untersuchungsintervalle der HU variieren abhängig von Fahrzeugklasse, Fahrzeugnutzung und Alter des Fahrzeugs. Ein neuer PKW muss erst nach 36 Monaten vorgeführt werden, ab der zweiten HU jedoch alle 24 Monate. Taxis und Mietwagen unterliegen einer größeren Beanspruchung und sind daher alle 12 Monate fällig. Motorräder müssen alle 24 Monate zur HU. Omnibusse, LKWs und Anhänger unterliegen wiederum eigenen Prüfintervallen.

Für die HU müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein des zu prüfenden Fahrzeugs und ggf. den Untersuchungsbericht der vorherigen HU mitbringen. Bei getunten oder baulich veränderten Fahrzeugen sind die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen wie z. B. Sonderfelgen oder Tieferlegungsfedern vorzulegen. Sind diese Änderungen im Fahrzeugschein eingetragen, genügt es diesen mitzubringen.

Bei Kraftfahrzeugen sind auch Nachweise über vorangegangene Abgasuntersuchungen und/oder Gasanlagenprüfungen (für Flüssig- oder Erdgasanlagen zum Kfz-Antrieb) vorzulegen. Sollten diese noch gültig sein, entfallen dann diese Prüfungen im Rahmen der anstehenden Hauptuntersuchung.

Ist Ihr Kraftfahrzeug mit einer festeingebauten Flüssiggasanlage ausgerüstet, die nicht zum Antrieb des Fahrzeuges dient (z. B. Kocheinrichtung im Wohnmobil), so ist es ratsam, ebenfalls einen Nachweis über deren regelmäßige Prüfung (Plakette oder Bescheinigung) zu erbringen. Bei bestimmten Fahrzeugausführungen muss der fehlende Nachweis nämlich bemängelt werden und eine neue HU-Plakette kann nicht angebracht werden.


Die runde Prüfplakette am hinteren amtlichen Kennzeichen zeigt das Jahr sowie den Monat der nächsten Hauptuntersuchung an. Die Prüfplakette gibt es in sechs Grundfarben, welche sich alle sechs Jahre wiederholen. Das Jahr ist zusätzlich eingekreist in der Mitte der Prüfplakette zu erkennen. Außerhalb des Kreises sind die Zahlen von 1 bis 12 angeordnet. Die Zahl, die oben mittig angeordnet ist, zeigt den Monat der nächsten Hauptuntersuchung.

Die zwei Striche unterhalb der Zahlen 1, 12 und 11 haben keinen Einfluss Hauptuntersuchungstermin. Sie helfen lediglich der Polizei oder dem Ordnungsamt im Vorbeifahren die Prüfplakette besser lesen zu können und somit HU-Überzieher zu identifizieren.

Die Hauptuntersuchung muss in der Regel alle 24 Monate erfolgen. Ab einer Terminüberschreitung von mehr als zwei Monaten, wird Ihnen ein Aufpreis von 20 Prozent auf den Hauptuntersuchungspreis berechnet, da das Fahrzeug nun intensiver geprüft werden muss. Wer mit einer mehr als zwei Monate abgelaufenen Prüfplakette in eine Verkehrskontrolle gerät dem drohen je nach Schwere Verwarn-, Bußgeld oder Punkte in Flensburg. Dies gilt ebenfalls für Fahrzeuge, die ohne gültige Prüfplakette im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind. Bei Unfällen, die auf mangelnde Hauptuntersuchung zurückzuführen sind, wird die Kfz-Versicherung Regressansprüche gegenüber dem Fahrzeughalter geltend machen.

Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen lediglich im zugelassenen Zeitraum genutzt werden. Dieser ist an den Ziffern zu erkennen, welche am rechten Rand des Kfz-Kennzeichens übereinander stehen. Die Ziffer über dem Strich gibt dabei den Beginn, die Ziffer unter Strich das Ende des Zeitraums an. Der Zeitraum reicht von zwei bis maximal elf Monaten. Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen brauchen nicht außerhalb des Betriebszeitraums zu Hauptuntersuchung, sondern im ersten Monat nach der Betriebspause. Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden, sondern ist auf nicht öffentlich zugänglichem Grund abzustellen. Hierzu gehören beispielsweise ein Privatgrundstück oder eine Garage.

Die Prüfung umfasst folgende Bereiche:

  • Lenkanlage
  • Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen
  • Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs
  • Sichtverhältnisse (z.B. Scheiben, Spiegel, Folien)
  • Prüfungsfahrt mit mindestens 8 km/h zu Beginn der HU
  • Fahrgestell, Rahmen, Aufbau sowie daran befestigte Teile
  • Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage
  • Sonstige Ausstattungen (z.B. Airbag, Lenkschloss, Warndreieck, Warnweste, Verbandskasten)
  • Umweltbelastung (Geräusche, Abgase, Verlust von Flüssigkeiten, Gasanlagen im Antriebssystem)
  • Weiterentwickelte Prüfung der gesamten Fahrzeugelektronik (über elektronische Fahrzeugschnittstelle) mit HU-Adapter
  • Bremsanlage mit angepasster Prüfung nach EU-Vorgaben (Mindestabbremsung, Beladung/Beladungssimulation, Bezugsbremskräfte)

 

Untersuchung der Bauteile und Systeme:

  • Funktion
  • Wirkung (Einhaltung bzw. Erreichen vorgegebener Grenzwerte)
  • Ausführung (Gestaltung, Anbringung, Anzahl, vorgegebene Schaltung, erforderliche Kennzeichnung)
  • Zustand (Beschädigung, Korrosion und Alterung, übermäßigen Verschleiß und übermäßiges Spiel, sachgemäße Befestigung, Sicherung, Montage, Verlegung sowie Freigängigkeit und Leichtgängigkeit)
Sollten Sie bereits Kunde bei uns sein, helfen Sie uns bei der Fahrzeugzuordnung und geben Sie Ihr Kennzeichen oder Ihre Fahrgestellnummer mit an.

Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@unfallinstandsetzung-mueller.de widerrufen.

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