Sorgen vor der nächsten Inspektion oder der Abgasuntersuchung? Mit uns Schnee von gestern. Wir bereiten Ihr Fahrzeug auf die HU und AU vor. Auch die Untersuchung selbst können Sie in unserer Kfz-Werkstatt von staatlich anerkannten Experten durchführen lassen. Allerdings doch gleich viel entspannter, wenn man durch eine gute Vorbereitung das Ergebnis bereits kennt.
Für die HU müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein des zu prüfenden Fahrzeugs und ggf. den Untersuchungsbericht der vorherigen HU mitbringen. Bei getunten oder baulich veränderten Fahrzeugen sind die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen wie z. B. Sonderfelgen oder Tieferlegungsfedern vorzulegen. Sind diese Änderungen im Fahrzeugschein eingetragen, genügt es diesen mitzubringen.
Bei Kraftfahrzeugen sind auch Nachweise über vorangegangene Abgasuntersuchungen und/oder Gasanlagenprüfungen (für Flüssig- oder Erdgasanlagen zum Kfz-Antrieb) vorzulegen. Sollten diese noch gültig sein, entfallen dann diese Prüfungen im Rahmen der anstehenden Hauptuntersuchung.
Ist Ihr Kraftfahrzeug mit einer festeingebauten Flüssiggasanlage ausgerüstet, die nicht zum Antrieb des Fahrzeuges dient (z. B. Kocheinrichtung im Wohnmobil), so ist es ratsam, ebenfalls einen Nachweis über deren regelmäßige Prüfung (Plakette oder Bescheinigung) zu erbringen. Bei bestimmten Fahrzeugausführungen muss der fehlende Nachweis nämlich bemängelt werden und eine neue HU-Plakette kann nicht angebracht werden.
Die runde Prüfplakette am hinteren amtlichen Kennzeichen zeigt das Jahr sowie den Monat der nächsten Hauptuntersuchung an. Die Prüfplakette gibt es in sechs Grundfarben, welche sich alle sechs Jahre wiederholen. Das Jahr ist zusätzlich eingekreist in der Mitte der Prüfplakette zu erkennen. Außerhalb des Kreises sind die Zahlen von 1 bis 12 angeordnet. Die Zahl, die oben mittig angeordnet ist, zeigt den Monat der nächsten Hauptuntersuchung.
Die zwei Striche unterhalb der Zahlen 1, 12 und 11 haben keinen Einfluss Hauptuntersuchungstermin. Sie helfen lediglich der Polizei oder dem Ordnungsamt im Vorbeifahren die Prüfplakette besser lesen zu können und somit HU-Überzieher zu identifizieren.
Die Hauptuntersuchung muss in der Regel alle 24 Monate erfolgen. Ab einer Terminüberschreitung von mehr als zwei Monaten, wird Ihnen ein Aufpreis von 20 Prozent auf den Hauptuntersuchungspreis berechnet, da das Fahrzeug nun intensiver geprüft werden muss. Wer mit einer mehr als zwei Monate abgelaufenen Prüfplakette in eine Verkehrskontrolle gerät dem drohen je nach Schwere Verwarn-, Bußgeld oder Punkte in Flensburg. Dies gilt ebenfalls für Fahrzeuge, die ohne gültige Prüfplakette im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind. Bei Unfällen, die auf mangelnde Hauptuntersuchung zurückzuführen sind, wird die Kfz-Versicherung Regressansprüche gegenüber dem Fahrzeughalter geltend machen.
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen lediglich im zugelassenen Zeitraum genutzt werden. Dieser ist an den Ziffern zu erkennen, welche am rechten Rand des Kfz-Kennzeichens übereinander stehen. Die Ziffer über dem Strich gibt dabei den Beginn, die Ziffer unter Strich das Ende des Zeitraums an. Der Zeitraum reicht von zwei bis maximal elf Monaten. Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen brauchen nicht außerhalb des Betriebszeitraums zu Hauptuntersuchung, sondern im ersten Monat nach der Betriebspause. Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden, sondern ist auf nicht öffentlich zugänglichem Grund abzustellen. Hierzu gehören beispielsweise ein Privatgrundstück oder eine Garage.
Die Prüfung umfasst folgende Bereiche:
Untersuchung der Bauteile und Systeme:
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